Deutsche Versicherungsnehmer sind keineswegs verpflichtet ihren Versicherungen pauschal Auskunft über ihren Gesundheitszustand zu geben. Selbst bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssten Versicherte die Möglichkeit haben, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen. So lautet ein Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Dienstag.
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